ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Regelungsgegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Betreibergesellschaft Feriendorf am Hundsrück GbR nachfolgend “Anbieter” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2. Vertragsschluss
Mit der Buchung wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich- oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.

3. Mietpreis und Übergabe des Bungalows
Für den Mietpreis liegt die aktuelle Preisliste zugrunde. Die gesetzliche, derzeit gültige Mehrwertsteuer ist enthalten. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Buchungsbestätigung gelten die Angaben in der Buchungsbestätigung. 

Der Mietpreis ist gestaffelt. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Übernachtungspreises (Logis) ist innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung der Reservierungsbestätigung auf das Konto der Betreibergesellschaft Feriendorf am Hundsrück GbR zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Anreise zu zahlen. Ist der Mietbeginn des Bungalows in weniger als 6 Wochen, ist die Bungalowmiete sofort fällig. Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Bezahlung Sie keinen Anspruch auf Leistungen unsererseits haben.

Der Bungalow wird mit vollständiger Einrichtung vermietet. 

Sämtliches Geschirr ist nach Gebrauch vom Kunden zu reinigen und zu verräumen. Der Müll ist zu entsorgen und sämtliche Lebensmittel aus dem Kühlschrank und den Schränken sind zu entfernen. Der Bungalow ist besenrein zu übergeben. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind durch den Kunden sofort anzuzeigen und zu ersetzen. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht werden. Die mit der Buchung zu zahlende Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Abreise erstattet, sofern keine Schäden im gemieteten Objekt vorzufinden sind.

Am Anreisetag kann der Bungalow ab 14:00 Uhr bezogen werden. Der Bungalow ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein an den Vermieter zu übergeben.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise.

4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Steuern und/oder staatlichen Gebühren, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiter zu belasten.

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Mietpreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.

6. Reiserücktritt
6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffene/n Buchung/en und seine Aufwendungen verlangen. Ein Rücktritt oder eine Stornierung muss in jedem Fall auf dem Textweg, also per Email oder postalisch erfolgen. 

6.2. Eine Stornierung der Buchung bis 60 Tage vor Mietbeginn löst eine Gebühr in Höhe von 30% des Mietpreises aus (entspricht Anzahlung). Zwischen 60 und 14 Tagen vor Mietbeginn beträgt die Gebühr 50% des Mietpreises. Bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis fällig und es besteht kein Anspruch auf Erstattung. Dies gilt auch für verspätete Anreise sowie bei frühzeitiger Abreise. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiseversicherung bei unserem Partner der ERV – ERGO.

6.1 Touristisches Reiseverbot aufgrund Corona-Erlass der Bundesregierung Deutschland

Sollte aufgrund eines Erlasses der Bundesregierung, welcher touristische Reisen zu einem bestimmten Zeitpunkt verbietet, Ihre Anreise nicht gestattet sein, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

1. Wir schieben Ihren Aufenthalt ein paar Tage / Wochen nach hinten, ggfls. Saisonübergreifende Preisanpassungen sind zu beachten.

2. Sie können wie geplant anreisen, wenn Sie Ihren Aufenthalt einem dienstlichen Zweck zuordnen können, hierzu unterzeichnen Sie uns ein entsprechendes, rechtsgültiges Formular.

3. Wir buchen Sie kostenfrei auf einen späteren Termin um. Saisonübergreifende Preisanpassungen sind zu beachten.

4. Wir wandeln den Wert Ihres Aufenthaltes in einen Gutschein um, der zwei Jahre Gültigkeit hat.

5. Wir stornieren Ihren Aufenthalt und erstatten Ihnen den bisher gezahlten Reisepreis für die Nächte innerhalb des touristischen Reiseverbots zurück, hierfür senden Sie uns bitte Ihre BV.

6.2 Reiseschutzversicherung

Unser Tipp: Sicher Urlaub machen – Storno ohne Risiko

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners ERGO Reiseversicherung, dem Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Ihre persönliche Reiseversicherung können Sie hier buchen.

7. Terminverschiebung

Sollten Sie einmal Ihren Urlaub verschieben müssen, so ist dies bis 60 Tage vor Mietbeginn möglich. Für die Bearbeitung fallen Kosten in Höhe von 30,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer an.

8. Mitwirkungspflichten
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die durch ihn selbst oder durch Mitreisende verursacht wurden, unverzüglich an der Rezeption des Feriendorfs zu melden.

9. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung
9.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.

9.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

9.5 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

9.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Floh-Seligenthal.

10.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.